Löwenburg – GMA
Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV (DIN 18 382);
Schlosspark Wilhelmshöhe, 34131 Kassel
— 2 St. Brandmelde- und Unterzentrale mit Fw – Ausschaltgeräten,
— 66 St. automatische Brandmelder,
— 10 St. Ansaugrauchmelder,
— 29 St. Handfeuermelder,
— 65 St. akustische Signalgeber,
— 1 St. Überfall-/Einbruchmeldezentrale mit 6 Scharf-/Unscharfschalteinrichtung und Schlüsseldepot,
— 127 St. Anschlussmodule,
— 397 St. Magnetkontakte, Aufdruckbolzen, Sperrelemente und Schließblechkontakte,
— 61 St. Infrarot - Bewegungsmelder,
— 1 St. Überfallmelder,
— 2 St. Video Domekameras mit PC und Speicher,
— 2 St. PoE – Switch, 19 – Zoll,
— Besonderheit: Installation in historischer Burganlage unter Berücksichtigung besonderer Anforderungen an die Wiederherstellung der Bausubstanz und der Raumgestaltung. Kein kontinuierlicher Montageablauf.
Durch die Wiederherstellung der historischen Bausubstanz und der Raumgestaltung entstehen z.T. Wochenlange Unterbrechungen für Ausbaugewerke. Dadurch kann es zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 30.4.2020 hinaus kommen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Eignungsnachweise für Errichtung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 sowie für Einbruchmeldeanlagen nach Richtlinien LKA Hessen.
Siehe Punkt III.2.1.
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.