Number: 9298793
Country: Germany
Source: TED
Notärztliche Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Hildesheim
Übertragung von Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz
Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung, die Bewältigung von Großschadensereignissen, sowie ggfs. arztbegleitete Patientenverlegungen
Stellung und Betrieb eines geeigneten Notarztstandortes
Los 1 mit Standortnachweis West
Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim Notarztstandort im Radius von 2 500 Metern westlich um das Rathaus der Stadt Hildesheim;
Markt 1
31134 Hildesheim
Es wird ein offenes Verfahren durchgeführt
Ärztliche Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr mit geeignetem und ausreichendem Personal,
Stellung eines zusätzlichen Notarztes für den Sonderbedarf (NA-S) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr,
Stellung eines Leitenden Notarztes (LNA) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr in regelmäßigem Wechsel mit dem jeweils anderem Los
Die Details zum Standortnachweis finden Sie in der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt 12.2.3.3 und in der Anlage 9.
Los 2 mit Standortnachweis Ost
Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim Notarztstandort im Radius von 2 500 Metern östlich um das Rathaus der Stadt Hildesheim;
Stellung eines zusätzlichen Notarztes für den Sonderbedarf (NA-S),
Mit Standortnachweis West
Mit Standortnachweis Ost
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.