Number: 8143515
Country: Germany
Source: TED
Blendschutz – Sonnenschutz – 296/2018
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS,
VE 307 Blendschutz – Sonnenschutz.
Neubau Wilhelmstraße 50
10115 Berlin
Blendschutz – Sonnenschutz
Schutzabdeck. Bodenbelag Vlies 600 g/m2 herstellen beseitigen Blendschutzanlagen als innenliegende Kassetten-Rollos (Zukunftsinvestition):
— Handmuster Behang, 1 psch,
— Kassetten-Rollo Einzelanlage B 800 mm H 2 500 mm Antrieb handbetätigt Chemiefasergewebe Tageslichtnutzung, ca. 5 St.,
— Kassetten-Rollo Einzelanlage B 1 000 mm H 2 500 mm Antrieb handbetätigt Chemiefasergewebe Tageslichtnutzung, ca. 124 St.
Verdunkelungsanlagen als innenliegende Totalverdunkelungsanlage:
— Schutzabdeck. Bodenbelag Vlies 600 g/m2 herstellen beseitigen, ca. 25 m,
— Totalverdunkelungsanlage Einzelanlage H 3 350 mm B 1 800 mm Trägergewebe Antrieb Kurbel, ca. 1 St.
Dokumentation:
— Baubegleitende Materialdokumentation zu verwendeten Bauprodukten und Hilfsstoffen nach Vorgaben des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB),
— Dokumentation nach BBR-Dokumentationsrichtlinie.
Ausführungsbeginn: 5.2018.
Ausführungsende: 1.2019.
1. Nachweise zur Eignung VOB/A §§6-6d EU:
Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit.
2. Mit dem Angebot einzureichende technische Unterlagen
Angebote können nur gewertet werden, wenn folgende Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden:
1. Ausgefüllte Materialkataster gem. Anlagen:
a. „6_06_Vorlage_Bauprodukteinreichung“
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0,
Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.