Number: 7910244
Country: Germany
Source: TED
Baufeldfreimachung und Gebäuderückbau Monteith Barracks in 90768 Fürth
Baufeldfreimachung: Rückbau von bestehenden Gebäuden und von befestigten Flächen sowie Rückbau von Altsparten auf mehreren Teilflächen
Rückbau – Abbrucharbeiten Monteith Barracks in Fürth auf den Teilflächen A, A1, C, D1, D2
90768 Fürth
ehemalige Monteith Kaserne
Teilflächen A, A1, C, D1, D2
Rückbau der oberirdischen und unterirdischen Anlagen für die Teilflächen A, C und D mit einer Gesamtfläche von ca. 10 ha.
Dies betrifft den Rückbau von 2 Gebäuden sowie befestigten Freiflächen. Bei den rückzubauenden Gebäuden handelt es sich um ein großes Werkstatt- und Bürogebäude (ca. 19 000 m3 umbauter Raum) sowie ein kleineres Werkstattgebäude (ca. 3 000 m3 umbauter Raum).
Nicht mehr benötigte Abwasserleitungen, Tanks unterirdische Einbauten, die sich im Erdreich befinden, sollen in diesem Zusammenhang ebenfalls entfernt werden. Incl. Altlasten und Schadstoffsanierungen sowie Entsorgung / Verwerrtung der anfallenden Abfälle.
Los 1:
a) Rückzubauende Gebäude:
1 Werkstatt BRI gesamt: 3 000 m3
1 Kleingebäude (<100 m3 BRI):
2 Gefahrstoffhäuschen
b) Rückzubauende Flächen:
Teilfl.: A/A1 Beton 15 000 m2
Teilfl.: C Asphalt 2 750 m2, Beton 5 000, Pflaster 2 750 m2
Teilfl.: D1/D2 Asphalt 7 000 m2, Beton 11 000 m2
c) Unterirdische Einbauten:
Großbenzinabscheider
Abwasserleitungen
Div. Schächte, Fundamente, Öltanks sowie ggf. eine Flugfeldbetankungsanlage (4 Zapfstellen, 2 Pumpstationen, 2 x 5 000 l Erdtanks, eine Abschmierrampe)
d) Sicherung eines Geländesprungs:
Rückbau einer Ziegelmauer und Böschungsprofilierung
e) Bodensanierung im Aushubverfahren:
Punktuelle Bodenverunreinigungen ausheben und wieder verfüllen
Rückbau – Abbrucharbeiten Monteith Barracks in Fürth auf der Teilfläche D3
Teilfläche D3
Los 2:
a) Rückzubauende Gebäude: Verwaltung/Werkstatt, BRI gesamt 19 000 m3;
b) Rückzubauende Flächen: Teilfl.: D3, Pflaster ca. 85 m2, Beton ca. 12 000 m2;
c) Unterirdische Einbauten: div. Schächte, Fundamente sowie eines Öltanks;
d) Bodensanierung im Aushubverfahren: punktuelle Bodenverunreinigungen ausheben und wieder verfüllen.
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden.
Die Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes;
(2) Die Vordrucke „Angebotsschreiben“, „Eigenerklärung zur Eignung 124“, „Eigenerklärung Versicherung“, „Eigenerklärung Referenzen“ sind zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen bzw. elektronisch zu signieren;
(3) Das Angebot ist in elektronischer Form oder postalisch in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client).
Für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen;
(4) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen;
(5) Für die Prüfung der Eignung werden außer die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV und die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt;
(6) Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen;
(7) Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mail-Adresse erforderlich;
(8) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 13.2.2018.
Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
(9) Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die:
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und,
— an der im Angebotsschreiben (Formblatt 213) bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.