Number: 5513981
Country: Germany
Source: TED
17D0053 - Neubau Energiezentrale im BwZK Koblenz einschl. infrastruktureller Anbindung der Liegenschaft - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 4 u. 5 (ELT) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Technische Ausrüstung, Anlgr. 4 und 5 gem. Teil 4.
Abschnitt 2 HOAI für den Neubau einer Energiezentrale für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz,
Leistungsphasen 2-9 (teilw. nur in Teilen, LPH 4 nur Besondere Leistungen) gem. § 55 HOAI, ergänzt durch besondere Leistungen, insbesondere:
— Bestandsaufnahme Elektrostruktur der Liegenschaft,
— Bilanzierung des elektrischen Energiebedarfs der Liegenschaft,
— Vorabstimmung und später Abstimmung mit dem zuständigen EVU,
— Werksabnahme Netzersatzanlagen,
— Erstellung der Bau- und der Bestandsdokumentation nach RBBau Abschnitt H,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen.
.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die ES-Bau, Teil I bis IV als Grundlage für die weitere Planung zur Verfügung.
Koblenz
Das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit traumatologischer
Notfallversorgung, Zentrum für interdisziplinäre Gefäßmedizin und Herzchirurgie, Kopf-Zentrum und
Onkologischem Zentrum. Die Liegenschaft liegt an der L52, Rübenacher Straße 170 im Stadteil Koblenz-
Metternich.
Die Liegenschaft hat eine Gesamtgröße von ca. 180 000 m2. Der jetzige Gebäudebestand setzt sich aus
Gebäuden der Errichterzeit von 1952 bis hin zu Neubauten aus dem Jahr 2007 zusammen. Derzeit befindet sich ein Bettenhaus mit 160 Betten in der Bauausführung.
Auf Basis der vorliegenden Masterplanung wird die Liegenschaft umstrukturiert und unter anderem ein neues Funktionsgebäude (OP-Trakt, Highcare-Bereich, Notaufnahme), eine Rettungswache und ein Unterkunfts- und Aulagebäude errichtet. Einhergehend mit diesen baulichen Maßnahmen ist der Neubau einer Energiezentrale umzusetzen.
Bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung der Energiezentrale sind die gültigen Gesetze und
Vorschriften nach dem Stand der Technik, die Regelungen der RBBau, sowie auch die bundeswehreigenen Auflagen, Richtlinien und Regelwerke (z.B.: Baufachliche Richtlinien (BFR); zutreffende Grundsätzliche Militärische Infrastrukturforderungen und Bereichsvorschriften) zu beachten.
Die folgenden Leistungsinhalte sind unter anderem beinhaltet:
Energiezentrale:
— Starkstromanlagen mit Mittelspannungsschaltanlage, Transformatoren, Niederspannungshauptverteilung Netzersatzanlagen.
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Infrastrukturelle Anbindung:
— Anbindung der Energiezentrale an die Mittelspannungsversorgung des zuständigen EVU unter Einbindung der bauseits vorhandenen und verbleibenden Übergabestation.
— Anbindung der bauseitigen Brennstoffversorgungsleitung NEA an die Energiezentrale, sowie Erweiterung zur Versorgung des Neubau 1.BA.
— IT-Anbindung der Energiezentrale.
Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-600) betragen ca. 13 000 000 EUR brutto.
Folgende Termine sind zu beachten:
Erstellung der ES-Bau in EW-Bau-Qualität: 28 Wochen nach Auftragserteilung.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-
vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der
Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt.
Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf
Mängelbeseitigunggem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
17D0053 - Neubau Energiezentrale im BwZK Koblenz einschl. infrastruktureller Anbindung der Liegenschaft - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 4 u. 5 (ELT) gem. Teil 4 Abschmitt 2 HOAI
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.