Number: 4109330
Country: Germany
Source: TED
Grundsanierung Deutschlandhaus – SFVV – Abwasseranlagen in den Außenanlagen.
Grundsanierung Deutschlandhaus und Unterbringung Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV);
VE 5-01-4 – Abwasseranlagen in den Außenanlagen inkl. Leerrohre, Starkstromanlagen.
Stresemannstr. 90, 10963 Berlin.
Im Bereich der Außenanlagen des Deutschlandhauses in Berlin (Ecke Stresemannstraße/Anhalter Straße) werden Regenwasseranlagen neu gebaut. Dies beinhaltet die Herstellung eines Regenwassernetzes auf der Liegenschaft einschließlich eines Regenrückhaltebeckens und einer Sedimentationsanlage. Des Weiteren sind eine Entsorgungsleitung für einen Fettabscheider sowie ein Leerrohrsystem für die Verlegung von Elektrokabel herzustellen.
Im Wesentlichen sind dafür folgende Bauleistungen zu erbringen:
1 Stück Regenwasserrückhaltebecken, Nettovolumen rd. 50 m³;
1 Stück Sedimentationsanlage;
160 m RW-Haltung DN 200-315;
80 m RW-Leitung DN 160;
6 Stück RW-Schächte;
25 m SW-Leitung DN 80;
210 m Kabelschutzrohr;
Ausführungsbeginn: 11/2017;
Ausführungsende: 01/2018.
Grundsanierung Deutschlandhaus – SFVV – Abwasseranlagen in den Außenanlagen
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 8.8.2017.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche Personen).
Die von Bewerber / Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anroderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesonderes des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung / des Angebotes. Angebsichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber / Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung / des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Ab dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel.: +49 228/9499-0,
Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.