Number: 2813959
Country: Germany
Source: TED
Estrich- und Bodenbelagarbeiten 2.1, KKE 38252, Humboldt-Universität zu Berlin, GrundinstandsetzungHauptgebäude 1.BA.
Das Hauptgebäude der HU wird bei laufendem Betrieb abschnittsweise instandgesetzt.
Anzubieten sind Abbrucharbeiten von Belägen und Fußböden, teilweise PAK-belastet, Einbau von neuen Estrichkonstruktionen sowie Bodenbelagsarbeiten in den Bauteilen Nordkopf Ost, Ostflügel und Mitteltrakt Ost.
EG-2. OG:
Wesentliche Leistungen in Büro- und Besprechungsräumen, Fluren und Treppenhäusern: Abbruch Bodenbeläge und Fußbodenaufbauten, teilweise Erhalt und Sanierung bzw. Teilerhalt von Bestandskonstruktionen. Einbau neuer Estrichkonstruktionen und Bodenbeläge (Nadelfilz bzw. Linoleum).
Dachgeschoss:
Im Dachgeschoss wird für eine Lüftungszentrale großflächig ein Verbundestrich mit Bodenbeschichtung eingebaut.
Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10117 Berlin.
Ca. 2 400 m2 Abbruch von Bodenbelägen;
ca. 140 m3 Abbruch von Fußbodenaufbauten;
ca. 70 m3 Abbruch von schadstoffbelasteten Fußbodenaufbauten;
ca. 690 m2 Estricharbeiten Lüftungszentrale, einschließlich Ausbildung einer Aufkantung (Wanne) ausRandwinkeln an allen aufgehenden Bauteilen (Dachstuhl);
ca. 2 400 m2 Estricharbeiten, überwiegend auf Stahlsteindecken, einschließlich Sanierung Druckbeton,Trennlagen, Ausgleiche und Anarbeiten an Bodenkanäle;
ca. 1 490 m2 Bodenbelagsarbeiten Nadelfilz in Büros und Besprechungsräumen;
ca. 1 100 m2 Bodenbelagsarbeiten Linoleum in Fluren und Nebenräumen;
ca. 710 m2 Bodenbeschichtung Lüftungszentralen.
Mit der Ausführung ist zu beginnen:
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B);die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 19.9.2017 zugehen.
Estrich- und Bodenbelagarbeiten 2.1, KKE 38252, Humboldt-Universität zu Berlin, GrundinstandsetzungHauptgebäude 1.BA
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).