Number: 2687311
Country: Germany
Source: TED
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, LV 4-400-47-1 Dämmung-TGA E30 Süd, BA4.
Das Klinikum Ansbach wird vollständig saniert.
Die Gesamtsanierung wird in mehreren Bauabschnitten vollzogen.
Die mit der vorliegenden Bekanntmachung benannte Leistung umfasst den Bauabschnitt 4.
Ansbach, Bayern.
— Dämmung an Abwasserleitungen Mineralwolle bis DN 150 ca. 300 m;
— Dämmung an Trinkwasserrohren Mineralwolle bis DN 40 ca. 730 m;
— Dämmung an Heizleitungen Mineralwolle bis DN 100 ca. 120 m;
— Dämmung an Kaltwasserleitungen Weichschaum bis DN 100 ca. 130 m;
— Dämmung an Kaltwasserleitungen Steinwolle bis DN 100 ca. 190 m;
— Dämmung an Lüftungskanälen, Mineralwolle ca. 230 m2;
— Dämmung an Lüftungsrohren, Mineralwolle ca. 30 m.
Gesamtsanierung Klinikum Ansbach, Dämmung-TGA E30 Süd, BA4.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.