Number: 2035893
Country: Germany
Source: TED
Erschließung der Mackensen-Kaserne in Hildesheim, 1. BA.
Kanal- und Straßenbauarbeiten:
ca. 1 700 m2 Asphaltaufbruch;
ca. 12 000 m2 Betonaufbruch;
ca. 1 150 m2 Rückbau Kabel;
ca. 5 500 m Rückbau SW-, RW- MW-Kanäle;
ca. 2 900 m Rückbau Wasserleitungen;
ca. 1 230 m Rückbau Fernwärmekanäle;
ca. 2 500 m Steinzeugrohre DN150-300;
ca. 1 800 m Betonrohre DN 300- 1000;
ca. 185 St. Schächte;
ca. 320 m Gabionenwand;
ca. 380 m PP-Rohre DA 160;
ca. 120 St. Straßenabläufe;
ca. 17 000 m3 Frostunempfindl. Material;
ca. 3 700 m3 Schottertragschichten;
ca. 430 m Bordanlagen;
ca. 750 m2 Asphaltschichten;
ca. 9 550 m2 Tragdeckschicht;
ca. 490 m2 Pflaster-/ Plattenbeläge;
ca. 2 000 m Leerrohr des AG DN 63;
ca. 1 700 m Leerrohr des AG DN 100;
ca. 31 St. Kabelziehschächte.
Baugebiet der ehemaligen Mackensen-Kaserne; Senator-Braun-Allee; 31134; Hildesheim.
Es wird ein offenes Verfahren durchgeführt.
HO 99 A (1778): Erschließung der Mackensen-Kaserne Hildesheim
Fragen zum Vergabeverfahren sind schriftlich zu stellen. Fragen, die bis spätestens 10 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und bleiben unberücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPY576.
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wo.