Number: 188966
Country: Germany
Source: TED
Neubau eines Besucherzentrums am Kaiser-Wilhelm-Denkmal und Sanierung der Ringmauer in Porta Westfalica, Kaiserstraße 15.
Neubau eines Besucherzentrums, Sanierung der Ringmauer; Neubau eines Pavillons;
Gewerkeweise Vergabe von Bauleistungen ca. 11 500 m3 umbauter Raum ca. 2 000 m2 BGF 1 geschossig.
Porta Westfalica.
Natursteinarbeiten:
ca. 320 m3 (im eingebauten Zustand) Naturwerkstein 19 St. Betonfertigteile (belegt mit Naturwerksteinen) ca. 1 400 m2 Böschungsmauerwerk (Materialtiefe ca. 20 cm) ca. 450 m2 Sanierung bestehendes Mauerwerk.
Natursteinarbeiten
Abzugebende Verpflichtungserklärung:
Verpflichtungserklärung Tariftreue zum TVgG-NRW.
Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe Verpflichtungserklärungen gemäß §§ 4, 18 und ggf 19 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen abzugeben.
ggf. Verpflichtungserklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm Verpflichtungserklärung zur Erklärung zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Nachweise der Sozialversicherungszahlungen und ggf. weitere.
Zu Eignungsnachweisen:
Ist der Bieter nicht präqualifiziert, können die Eignungsnachweise mit dem Angebot abgegeben werden. Kommt das Angebot in die engere Wahl behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Eignungsnachweise nachzufordern.
Zu Referenzen:
Sofern Sie (noch) nicht über hinreichende Referenzen im hier zu vergebenen Bereich (Siehe Art und Umfang der Leistungen) verfügen, können Sie darlegen, warum Sie sich/ihr Unternehmen trotzdem für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung halten.
Dafür können Sie als Anlage weitere Unterlagen, Bescheinigungen usw. Ihrem späterem Angebot beifügen.
Wir werden insbesondere prüfen, ob vorgelegte persöhnliche Referenzen für die Person(en), die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sein soll(en), geeignet sind, unternehmensbezogene Referenzen zu ergänzen oder zu ersetzen.
Zu Preisen:
Die Vergabestelle behält sich bei stark auf- oder abgepreisten Einheitspreisen vor, das Angebot wegen unvollständiger Preisangaben oder wegen Unzuverlässigkeit des Bieters auszuschließen. Weiterhin werden Angebot grundsätzlich nicht berücksichtig, wenn die aus den Aufpreisungen resultierenden Preiserhöhungsbzw.
Nachtragsrisiken die Vorzugswürdigkeit des betreffenden Angebotes nachhaltig infrage stellen. Der Bieter wird in solchen Fällen zum Aufklärungsgespräch geladen oder kann in Schrift- oder Textform Aufklärung betreiben, damit er nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen wird.