Number: 18787704
Country: Germany
Source: TED
Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (22/AD/2019)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 – 0702) und der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4).
Los 1 – Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
Nordrhein-Westfalen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5; DIN VDE 0701 – 0702) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten – Prüfverordnung.
(PrüfVO NRW). Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist – mit nachfolgenden Ausnahmen – innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet
Sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten. Im Rahmen des Vertrages sind nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Fristen für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
a) 12 Monate – Alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß DGUV Information 203-049 mit Ausnahme der unter b) genannten Betriebsmittel
b) 24 Monate – Elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel in Büroräumen, Besprechungsräumen, Funktionsräumen wie Druckerei und Poststelle gemäß DGUV Information 203-049 und sämtliche EDV-Ausstattung gemäß DGUV Information 203-049
Die Auftraggeberin behält sich vor, in Abhängigkeit von der Fehlerquote Prüffristen zu verlängern oder zu verkürzen. Weiterhin ersetzen künftige abweichende Regelungen zu den Prüfungen die in dieser Ausschreibung genannten Regelungen. Im Zweifel gelten die Regelungen der einschlägigen Normen und Vorschriften vor den hier genannten Regelungen.
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind in der Anlage 1a zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, sollte die Auftraggeberin nicht bis 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber der Verlängerung widersprechen, längstens jedoch bis zum 31.12.2024.
Los 2 – Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen (DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7; VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 und 4) gemäß den geltenden arbeitsschutzrechtsrechtlichen Vorschriften und Gesetze (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung), den technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschriften 3 und 4) sowie der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von
Sonderbauten – Prüfverordnung – (PrüfVO NRW).
Die Prüfung ist je nach Schutzklasse entsprechend der einschlägigen Normen durchzuführen. Die erste Prüfung ist – mit nachfolgenden Ausnahmen – innerhalb von 6 Monaten für alle Geräte nach Auftragserteilung abzuschließen. Hierbei sind Geräte ausgenommen, die bereits als geprüft gekennzeichnet sind und die nachfolgend genannte Frist für die Wiederholungsprüfung noch nicht abgelaufen ist. Für die Wiederholungsprüfungen obliegt es dem Auftragnehmer, die Prüfintervalle einzuhalten.
Im Rahmen des Vertrages ist nach der erstmaligen Prüfung durch den Auftragnehmer folgende Frist für Wiederholungsprüfungen einzuhalten:
48 Monate – Elektrische ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen (z. B. Herde, Kühlschränke, Unterverteilungen etc.) gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 und 4
Die Leistungsorte für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind in der Anlage 1b zur Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.