Number: 18657217
Country: Germany
Source: TED
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen innerhalb des Zeitraumes vom 1.10.2019 bis zum 30.9.2021
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.10.2019 bis 30.9.2021 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn für die Lose 1, 3, 4, 5, 6, 7,9 und 11 ist der 1.10.2019, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.9.2019 bei der IKK classic eingehen. Frühester Vertragsbeginn für die Lose 2, 8, 10 und 12 ist der 1.12.2019, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 09.11.2019 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Fosamprenavir
ATC-Code: J05AE07; Fosamprenavir.
Posaconazol
ATC-Code: J02AC04; Posaconazol.
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“-Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 30.9.2021.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: [email protected] zu richten. Zusätzlich zu den Eigenerklärungen muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden, nicht älter als sechs Monate zum Vertragsbeginn.
Vertragsbeginn ist der 1.1.2020.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.12.2019.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2019/S 161-395894 vom 22.8.2019.