Number: 17237815
Country: Germany
Source: TED
Anwendungsentwicklungsleistungen in den Themenfeldern des Clusters IT-Produktmanagement
Anwendungsentwicklungsleistungen in den Themenfeldern des Clusters IT-Produktmanagement.
Um die Neu- und Weiterentwicklung von IT-Produkten aufgrund technischer Neuerungen und regulatorischer Rahmenbedingungen sicherzustellen, benötigt die KfW externe Dienstleistungen in der Anwendungsentwicklung. Die IT der KfW ist nach den Grundzügen des ITIL-Frameworks strukturiert und in Abteilungen mit den Schwerpunkten PLAN, BUILD und RUN unterteilt. Die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen schwerpunktmäßig im Bereich BUILD an und sind organisatorisch im IT-Produktmanagement der KfW angesiedelt.
Welche Leistungen durch den Auftragnehmer zu erbringen sind, sind der Leistungsbeschreibung und den darin aufgeführten Leistungsbündeln zu entnehmen. Die Leistungserbringung schließt für alle Leistungsbündel Leistungen bei der Softwareentwicklung ein, sie beziehen sich sowohl auf bestehende und neue Eigenentwicklungen der KfW als auch auf bereits verwendete und zukünftig einzuführende Standard-Softwarelösungen.
Der Gesamtbedarf wird auf durchschnittlich ca. 45 000 Personentage pro Jahr und somit auf insgesamt 180 000 Personentage über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren geschätzt. Diese Schätzung ist unverbindlich und als Richtwert zu betrachten. Sie stellt weder eine garantierte Abnahmemenge für die Rahmenvereinbarungspartner noch eine Abnahmeverpflichtung der KfW dar.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 4 Jahren ausgeschrieben. Die KfW ist jedoch berechtigt, Rahmenvereinbarungen 2. Stufe und/oder Einzelaufträge zu vergeben, deren Laufzeit die der Rahmenvereinbarung um bis zu 24 Monate überschreiten. Die Laufzeit der Verträge, die unter der Rahmenvereinbarung vergeben werden, wird so ausgestaltet, dass das arithmetische Mittel der überschießenden Laufzeiten all dieser Verträge nicht mehr als etwa 12 Monate beträgt. Die „überschießende Laufzeit“ ist die Zeitspanne zwischen dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung und dem Ende der Laufzeit eines unter der Rahmenvereinbarung vergebenen Vertrages.
1) Die Laufzeit der Verträge, die unter der Rahmenvereinbarung vergeben werden, wird so ausgestaltet, dass das arithmetische Mittel der überschießenden Laufzeiten all dieser Verträge nicht mehr als etwa 12 Monate beträgt; die „überschießende Laufzeit“ ist die Zeitspanne zwischen dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung und dem Ende der Laufzeit eines unter der Rahmenvereinbarung vergebenen Vertrages.
2) Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben entnehmen hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Angebotsabgabe müssen Sie sich als Bewerber im Bieterportal registrieren und einloggen.
3) Die KfW überprüft die Eignung der Bewerber anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bewerber in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
4) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.