Number: 17099822
Country: Germany
Source: TED
Flughafen München_Erweiterung Terminal 1_Baugrube
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Herstellung der Baugrube im Bereich des Vorfeldes westlich des Terminal 1 für den geplanten Neubau eines Flugsteiges zur Erweiterung des Terminal 1.
Flughafen München GmbH
Postfach 23 17 55
85326 München
Die zu erbringenden Leistungen umfassen dabei die zugehörigen Erd- und Spezialtiefbauarbeiten sowie Maßnahmen zur Wasserhaltung. Für die Herstellung der Baugrube ist eine wasserdichte Umschließung mit einer Spundwand vorgesehen (erschütterungsarmer Einbau unter Einsatz von Spülhilfen und Vorbohrungen, Länge der Spundbohlen bis 12 m). Durch Einbindung der Spundwand in die bindigen tertiären Bodenschichten wird ein Nachströmen von Grundwasser in die Baugrube weitgehend verhindert, so dass sich Wasserhaltungsmaßnahmen innerhalb der Baugrubenumschließung auf ein einmaliges Abpumpen und eine darauffolgende Restwasserhaltung für Niederschlags-/Oberflächenwasser und Nachsickern wegen evtl. Spundprofilundichtigkeiten reduzieren. Die Spundwand umschließt das vorgesehene Gebäude einschließlich Anbauten vollständig. In Teilbereichen werden Rückverankerungen des Verbaus mittels Verpressankern erforderlich. Der Aushub innerhalb der Spundwandumschließung erfolgt auf verschiedene Aushubtiefen mit Böschungen in den Übergängen.
— dichter Spundwandverbau ca. 10 000 m2 (Die Leistung ist in weniger als 2 Monaten zu erbringen),
— Verpressanker ca. 160 Stück,
— Gurtung ca. 450 lfd. m,
— Baugrubenaushub ca. 128 000 m3 (ca. 20 000 m3 Restaushub durch Rohbau),
— 68 000 m3 Verfahren von Aushubmaterial zur Zwischenlagerung und verdichtetem Einbau im Bereich des Flughafens (Hinterfüllung durch AN Rohbau),
— Aushubmaterial ca. 60 000 m3 zum dauerhaften Einbau im Flughafengelände, alternativ Entsorgung durch den AN,
— Aufbau und Betreiben der geschlossenen Wasserhaltung, abzuleitende Wassermenge ca. 550 000 m3,
— Nachlaufend (Q4/2020) Rückbau Verbau während Rohbauarbeiten.
Erweiterung Terminal 1 – Baugrube
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DD61B
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.