Number: 17073862
Country: Germany
Source: TED
ABS38 PA03 Str. 5723 Tüßling – Freilassing; Bohrleistung für Baugrunderkundungen an fünf Stationen
Für 3 Haltepunkte (Kirchweidach, Fridolfing, Kirchanschöring) und 2 Bahnhöfe (Tittmoning-Wiesmühl, Laufen) auf der Str. 5723 müssen Erkundungsbohrungen und Sondierungen für die neu zu planenden Bahnsteige durchgeführt werden. Zusätzlich werden in den Bahnhöfen Tittmoning-Wiesmühl und Laufen insgesamt 5 Bohrungen sowie 2 Grundwassermessstellen für geplante Aufzüge, bzw. PU durchgeführt werden.
Die Leistungen beziehen sich auf die Ausführung von Baugrunderkundungen im Sinne von Bohrungen und Sondierungen. Die geplanten Arbeitenstellen (BEreiche im unmittelbaren Umfeld der Aufschlusspunkte) liegen außerhalb der Gefahrenbereiche der Gleise. Die Art und der Umfang der geplanten Aufschlüsse stellt sich wie folgt dar:
— Kleinrammbohrungen: 46 Stück in Tiefenbereichen zwischen 3,0 m und 10,0 m,
— Schwere Rammsondierungen: 44 Stück in Tiefenbereiche zwischen 3,0 m und 20,0 m,
— Kernbohrungen (Durchmesser 178mm): 5 Stück in Tiefenbereiche 20,0 m,
— Ausbau von Grundwassermessstellen: 2 Stück.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Kling Consult,
— Trischler und Partner,
— Dr. Henkel,
— Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen,
— Boley Geotechnik GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.