Number: 17073682
Country: Germany
Source: TED
Grund- und Mittelschule Grassau: Sanierung Bestand und Schaffung zusätzlicher Schulräume (nachstehend als Grund- und Mittelschule bezeichnet), einschl. Freianlagen und Verkehrsanlagen
Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9); Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 9) und Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 9) mit örtlicher Bauüberwachung für die Sanierung der Grund- und Mittelschule in 83224 Grassau. Eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung bleibt vorbehalten.
Für Objektplanung Gebäude und Freianlagen Lphen 3 bis 7 bzw. 2 bis 7 Geschäftssitz des AN; Lphen 8 und 9 Baustelle in 83224 Grassau, Für die Objektplanung Verkehrsanlagen Lphen 2 bis 8 Geschäftssitz
Beauftragt werden sollen die Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI für die Schule. Die Freianlagen nach § 39 HOAI und die Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI für das Gesamtprojekt Schule und Turnhalle.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 3 und 4 bzw. 2 bis 4 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 5 bis 7, Stufe 3 die Leistungsphasen 8 und 9. Be-sondere Leistungen sind die örtliche Bauüberwachung, die Erstellung eines Wärmeschutznachweises, die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung und die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphase 9. Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes ist Grundleistung. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300, 400 und 600 betragen rund 4 300 000 EUR, die der Kostengruppe 500 Freianlagen rund 400 000 EUR und der Verkehrsanlagen rund 340 000 EUR, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Im Einzelnen sind die zu bearbeitenden Gebäude bzw. Gebäudeteile aus dem der Ausschreibung beiliegenden Lageplan zu entnehmen.
Stufenweise Beauftragung:
— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 und 4, bzw. 2 bis 4,
— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 8 und 9,
— Leistungsstufe 4: örtliche Bauüberwachung.
Die Vertragslaufzeit enthält die Leistungen der Leistungsphase 9. Nicht enthalten sind die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 9, die über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9); Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 9) und Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 9) mit örtlicher Bauüberwachung für die Sanierung der Grund- und Mittelschule in 83224 Grassau.
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.