Number: 16704623
Country: Germany
Source: TED
Personalüberlassung von Psychologie-Studierenden HF3/18/019
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/019 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe Psychologie-Studierende in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion abgeschlossen werden.
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Dienstleistungen auf dem Gebiet der Personaldienstleistung. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/18/019 soll ein Rahmenvertrag zum Direktabruf für die Berufsgruppe Psychologie-Studierende in Arbeitnehmerüberlassungsfunktion für den Zeitraum vom 1.5.2019 bis zum 30.4.2023 abgeschlossen werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.