Number: 16334933
Country: Germany
Source: TED
Freiham WA 7 und WA 8, Dachabdichtungs- u. Spenglerarbeiten
Neubau auf 2 Grundstücken von ca. 160 Wohnungen in WA 7 und WA 8
Ein Bürgerwohnheim mit ca. 95 Wohneinheiten, eine Tiefgarage, Stadtteilkulturzentrum, Stadtteilbibliothek, Haus für Kinder, Familien- u. Beratungszentrum, Gesundheitsberatungszentrum, Bildungslokal.
Brutto Gescholssfläche ca. 35 430 m2.
Freiham WA 7
Freiham WA 7 und WA 8 München
Neubau Bauabschnitt WA7 – BGF ca. 30 200 m2
(Wohnen, Bürgerwohnheim, Tiefgarage, Haus für Kinder, Sondernutzungen)
Dachabdichtung:
— Bituminöser Voranstrich ca. 4 715 m2
— Wärmedämmung EPS 120 mm ca. 3 000 m2
— Dachabdichtung-Bitumen 2 Lagen je ca. 4 200 m2
— Flüssigabdichtung an Balkone ca. 560 m2
Klempnerarbeiten:
— Attikaabdeckung ca. 900 m
— Brüstungsabdeckungen ca. 420 m
— Sekuranten ca. 80 Stück
— Dachfenster ca. 9 Stück
— Fallrohre ca. 350 m.
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 15.6.2020 und dem 26.7.2020 ist. Die Leistungen sind innerhalb von 234 Kalendertagen zu erbringen.
Freiham WA 8
Bauabschnitt WA 8 – BGF ca. 5 230 m2
(Wohnen, Haus für Kinder)
Dachabdichtungen:
— Bituminöser Voranstrich ca. 1 400 m2,
— Wärmedämmung EPS 120 mm ca. 900 m2,
— Dachabdichtung-Bitumen 2 Lagen je ca. 1 260 m2,
— Flüssigabdichtung an Balkone ca. 170 m2,
— Attikaabdeckung ca. 270 m,
— Brüstungsabdeckungen ca. 75 m,
— Sekuranten ca. 27 Stück,
— Dachfenster ca. 5 Stück,
— Fallrohre ca. 75 m.
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 10.5.2020 und dem 5.7.2020 ist. Die Leistungen sind innerhalb von 77 Kalendertagen zu erbringen.
Bauauftrag
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).