Number: 15716095
Country: Germany
Source: TED
Schneeabfuhr auf den Flugbetriebsflächen am Flughafen München
Durchführen von Winterdiensträum- und Kehrarbeiten im nichtöffentlichen Bereich (Flugbetriebsflächen) mittels LKW Transporter mit Abschiebewagen, Radlader und Verladefräse. Die technischen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Schneeabfuhr Ramp 1
Flughafen München
Los 1: Schneeabfuhr Ramp 1
1.1: 1 Fahrer zum Bedienen der FMG-eigenen Verladefräse;
1.2: 2 LKW-Transporter mit Abschiebewagen 80 m3 incl. Fahrer;
1.3: 4 LKW Transporter mit Abschiebewagen 50 - 60 m3 incl. Fahrer;
1.4: 1 Radlader mit >2,0 m3 Schaufel incl. Fahrer.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziffer I.3) der Bekanntmachung.
Vertragsverlängerungsmöglichkeit nach Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung
Die Schätzung des Auftragswerts berücksichtigt auch die gesamte Vertragslaufzeit einschl. der Verlängerungsoption nach Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung.
Schneeabfuhr Ramp 2
Los 2: Schneeabfuhr Ramp 2
2.1: 1 Fahrer zum Bedienen der FMG-eigenen Verladefräse;
2.2: 1 LKW Transporter mit Abschiebewagen 80 m3 incl. Fahrer;
2.3: 5 LKW Transporter mit Abschiebewagen 50 - 60 m3 incl. Fahrer;
2.4: 1 Radlader mit >2,0 m3 Schaufel incl. Fahrer.
Schneeabfuhr Ramp 3
Los 3: Schneeabfuhr Ramp 3
3.1: 1 Fahrer zum Bedienen der FMG-eigenen Verladefräse;
3.2: 6 LKW Transporter mit Abschiebewagen 50 - 60 m3 incl. Fahrer;
3.3: 1 Radlader mit >2,0 m3 Schaufel incl. Fahrer.
Schneeabfuhr Fracht
Los 4: Schneeabfuhr Fracht
4.1: 1 Fahrer zum Bedienen der FMG-eigenen Verladefräse;
4.2: 6 LKW Transporter mit Abschiebewagen 30 - 50 m3 incl. Fahrer;
4.3: 1 Radlader mit >2,0 m3 Schaufel incl. Fahrer.
Schneeabfuhr S/L Bahn
Los 5: Schneeabfuhr S/L-Bahn
5.1: 2 Fahrer zum Bedienen der FMG-eigenen Verladefräse;
5.2: 6 LKW Transporter mit Abschiebewagen 80 m3 incl. Fahrer;
5.3: 1 Radlader mit >2,0 m3 Schaufel incl. Fahrer.
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.