Number: 15715956
Country: Germany
Source: TED
Diensteistungsauftrag (Rahmenvertrag) Mittagsverpflegung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Neckarsulm
Dienstleistungsauftrag (Rahmenvertrag) über die Herstellung und Bereitstellung von Verpflegungsleistungen sowie die Übernahme weiterer Dienstleistungen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Neckarsulm in 2 Losen
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.8.2021. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren – maximal bis zum 31.8.2023 – zu verlängern.
Leistungsbeginn ist der 2.9.2019.
Los 1
Neckarsulm
Die Stadt Neckarsulm hat insgesamt 16 Städtische Kindertageseinrichtungen. Diese verteilen sich auf das ganze Stadtgebiet und die Stadteile Amorbach und Obereisesheim.
Konzept „Verteilerkitas“
Dieses Konzept wurde für den Fall entwickelt, dass das Mittagessen mit dem System Cook&Chill oder Cook&Freeze bewirtschaftet wird. Bei einer Warmanlieferung entfällt das Konzept Verteiler-Kita, weil dann jede Kita täglich direkt beliefert werden kann.
Da viele Kitas zu klein sind, um genügend Lagerkapazität bereitstellen zu können, hat der Auftraggeber ein Konzept entwickelt, bei dem alle Kitas das Essen vor Ort regenerieren können und so möglichst kurze Warmhaltezeiten sichergestellt werden. Die 4 größten Kitas fungieren dabei als sogenannte Verteilerkita. Hier werden die Waren jeweils „zentral“ angeliefert und gelagert. Die Feinverteilung/Kommissionierung erfolgt dann täglich an die Satellitenkitas, je nach System, gekühlt oder tiefgekühlt.
Im LOS 1 können bei Bedarf die 8 Kitas aus den 2 Verteilerkitas heraus bewirtschaftet werden. In LOS 1 sind dies:
Verteilerkita Am Stadtpark
— Kindertageseinrichtung Am Stadtpark, Pichterichstraße 32,
— Kindertageseinrichtung Pichterichstraße 80,
— Kindertageseinrichtung Harzstraße 14,
— Kindertageseinrichtung Philipp-Wesp, Stuttgarter Str. 20,
— Kindertageseinrichtung Danziger Straße 49.
Verteilerkita Lessingstraße
— Kindertageseinrichtung Lessingstraße 12,
— Kindertageseinrichtung Auf der Breit 13,
— Kindertageseinrichtung Robert-Koch-Straße 3.
Leistungsbeginn ist der 2.9.2019
Los 2
Im LOS 2 können bei Bedarf die 8 Kitas aus den 2 Verteilerkitas heraus bewirtschaftet werden. In LOS 2 sind dies:
Verteilerkita Lautenbacher Straße
— Kindertageseinrichtung Lautenbacher Straße 55,
— Kindertageseinrichtung Eugen-Bolz-Straße 10,
— Kindertageseinrichtung Grenchenstraße 4,
Verteilerkita Salinenstraße
— Kindertageseinrichtung Salinenstraße 51,
— Kindertageseinrichtung Damaschkestraße 15,
— Kindertageseinrichtung Grabenstraße, Frühmessgasse 13,
— Kindertageseinrichtung Gerokweg 3,
— Kindertageseinrichtung Klostergraben, Wehrgasse 5.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.