Accounting, auditing and fiscal services (№15038820)

05 jun

Number: 15038820

Country: Germany

Source: TED


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Publication date


05-06-2019

Description


  1. Section I
    1. Name and addresses
      Bundesdruckerei GmbH
      Kommandantenstr. 18
      Berlin
      10969
      Germany
      E-mail: [email protected]
      Fax: +49 302598-1550
    2. Type of the contracting authority:
      Other type: GmbH
    3. Main activity:
      Other activity: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Wirtschaftsprüfungsleistungen

        Reference number: 2018/S 199-451889
      2. Main CPV code:
        79200000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfer / einer Wirtschafsprüfungsgesellschaft für die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für den AG sowie seine Tochtergesellschaften ab dem Jahr 2019.

      5. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
      6. Total value of the procurement:
        Value excluding VAT: 1.00 EUR
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        10969 Berlin

      4. Description of the procurement:

        Die Bundesdruckerei ist eine GmbH im Besitz der Bundesrepublik Deutschland und gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten im Bereich der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.

        Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, einen Rahmenvertrag mit einem leistungsstarken und kompetenten Partner für die Erbringung von Abschlussprüfungsleistung und weiteren prüfungsnahen Leistungen abzuschließen.

        Der AG plant, während der Vertragslaufzeit für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr die nachstehend benannten Prüfungsleistungen zu beauftragen. Die zu erbringenden Prüfungsleitungen umfassen unter anderem:

        — Prüfung der Jahresabschlüsse und der Konzernabschlüsse der Bundesdruckerei GmbH jeweils zum 31. Dezember,

        — Jährliche Prüfung der Bundesdruckerei und ihrer deutschen Tochtergesellschaften nach § 53 HGrG,

        — Prüfung der Jahresabschlüsse der deutschen Tochtergesellschaften der Bundesdruckerei zum 31. Dezember,

        — Prüfung des Jahresabschlusses der polnischen Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei jeweils zum 31. Dezember,

        — Prüfung des Jahresabschlusses der kroatischen Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei jeweils zum 31. Dezember,

        — Prüfung der Berechnung der Finanzkennzahlen „Operativen Erfolgs“ (OE), „Return on Capital Employed“ (ROCE), sowie des daraus abgeleiteten Zielerreichungsgrades für OE und ROCE des Bundesdruckerei-Konzerns,

        — Prüfung der Berechnung der variablen Vergütung der Geschäftsführer der Bundesdruckerei sowie,

        — Prüfung der Ermittlungen des Auftraggebers zum Vorliegen der Voraussetzung des § 108 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 7 GWB zur Inhousefähigkeit der Bundesdruckerei.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: Qualifikation und Erfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams / Weighting: 40
        Quality criterion - Name: Qualität des Prüfungskonzeptes / Weighting: 15
        Quality criterion - Name: Angemessenheit des Zeitplans nebst dem Konzept zur Sicherstellung / Weighting: 10
        Quality criterion - Name: Qualität des Kommunikationskonzeptes / Weighting: 5
        Price - Weighting: 30
      6. Information about options:
        Options: no
      7. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      8. Additional information:
  3. Section IV
    1. Description:
      1. Type of procedure:
        Restricted procedure
      2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
        The procurement involves the establishment of a framework agreement
      3. Information about electronic auction:
      4. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
        The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
    2. Administrative information:
      1. Previous publication concerning this procedure:
        Notice number in the OJ S: 2018/S 199-451889
      2. Information about termination of dynamic purchasing system:
      3. Information about termination of call for competition in the form of a prior information notice:
  4. Section V
    1. Title:

      Wirtschaftsprüfungsleistungen

    2. Award of contract
      1. Date of conclusion of the contract: 2019-06-03
      2. Information about tenders:
        Number of tenders received: 4
        The contract has been awarded to a group of economic operators: no
      3. Name and address of the contractor:
        PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
        Berlin
        10117
        Germany
        The contractor is an SME: no
      4. Information on value of the contract/lot (excluding VAT):

        Total value of the contract/lot: 1.00 EUR
      5. Information about subcontracting:

  5. Section VI
    1. Additional information
    2. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Telephone: +49 22894990
        Fax: +49 2289499163
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:

        „Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:

        „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

        1) gegen § 134 verstoßen hat oder

        2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;

        (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;

        (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

        1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

        2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

        3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

        Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“


    3. Date of dispatch of this notice
      2019-06-03