Number: 15038254
Country: Germany
Source: TED
3 x LF 10 Stemwede
Lieferung von drei baugleichen LF 10 für die Feuerwehr der Gemeinde Stemwede.
Fahgestelle für 3 LF 10
Gemeinde Stemwede
Lieferung der Fahrgestelle für 3 LF 10.
Aufbauten für 3 LF 10
Lieferung der Aubauten für 3 LF 10.
Beladung drei LF 10
Lieferung der Beladung für 3 LF 10.
Fahrgestelle 3x LF 10
Aufbauten 3x LF 10
Beladung 3x LF 10
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.