Number: 15001326
Country: Germany
Source: TED
Duborg Skolen, Sportboden Gymnastikraum Dall-Gebäude
Duborg Skolen in Flensburg, Sportboden Gymnastikraum Dall-Gebäude, Az. 9/2019.
Duborg Skolen Ritterstr. 27
24939 Flensburg
Duborg Skolen in Flensburg, Sportboden Gymnastikraum Dall-Gebäude, Az. 9/2019:
Einbau eines Sportbodens in Gymnastiksaal und Nebenraum im Rahmen der Modernisierung und Sanierung eines 4-geschossigen Schulgebäudes.
Neuverlegung von ca. 220 m2 Sportboden aus Parkett einschl. Unterkonstruktion, Neumontage von ca. 85 lfm Sockelleisten aus Holz.
Gesamtleistung
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich „Kommunikation"!
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, raten wir dringend dazu sich zu registrieren!
Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das „0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/Änderungen zum LV.
Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich „Kommunikation".
Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung aufgrund fehlender Registrierung (keine Benachrichtigung per Mail) keine Kenntnis erlangen.
Umso wichtiger ist es für Sie und für uns, dass wir Sie im Laufe eines Vergabeverfahrens erreichen können!
Tariftreue:
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) wird angewendet. Die Unternehmen haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig Holstein (TTG) abzugeben (Formblatt 2).
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBYWLY
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der vor genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabebestimmungen unverzüglich gerügt wird.