Number: 14668360
Country: Germany
Source: TED
Fraunhofer WKI Braunschweig – Neubau Zeluba – V_024_755885_23_RLT_Anlage (ohne Kälte)
Fraunhofer Neubau eines Institutsgebäudes.
WKI Braunschweig ZeluBa.
Genauere Beschreibung Siehe II.2.4).
Beethovenstraße
38106 Braunschweig
— Raumlufttechnische Anlage für Labore nach DIN 1946/7 als Teilklimaanlage,
— Gesamtluftmenge 17 500 m3/h, Einzellüfter für Sonderabluft, Wärmerückgewinnung als Kreislaufverbundsystem mit eigener Automation,
— Laborluftregelsysteme. Luftkanalnetz aus PPs, Edelstahl und verz. Stahl.
Fraunhofer WKI Braunschweig – Neubau ZELUBA – V_024_755885_23_RLT_Anlage (ohne Kälte)
Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche e-Vergabe unter www. deutsche-evergabe.de anzubieten.
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Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
„Achtung – Hinweise zur Erreichbarkeit über die Feiertage“.
Die Zentrale der Fraunhofer Gesellschaft ist vom 22.12.2017 bis 1.1.2018 geschlossen. In dieser Zeit können auch keine Informationen zu lfd. Vergabeverfahren erteilt werden. Sie erreichen uns wieder ab dem 2.1.2018.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).