Number: 14655769
Country: Germany
Source: TED
Schulbuchlieferung 2019-2021
Lieferung von Schulbüchern für die städtischen Schulen für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021.
Los 1
Die voraussichtliche Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt je Schuljahr ca. 280 000 EUR einschl. Mehrwertsteuer, wobei sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben können. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn
— die Schulen den für die Lernmittelfreiheit gemäß § 96 (5) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW – SchulG) zur Verfügung gestellten Betrag nicht ausschöpfen,
— es während der Laufzeit des Vertrages zu Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Viersen kommt,
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2018 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2019 regelt. Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Losen nach Schulen aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los – auf der Basis des Endpreises gem. § 7 Absatz 3 BuchPrG mindestens 50 001,00 EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch 2 genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal ein Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu vier Bieter je Schuljahr vergeben. Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von fünf Bietern, sondern an bis zu vier Bieter erfolgen. Geben weniger als vier Bieter ein Angebot ab, erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleich behandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird. Aufgrund bekannter Erfahrungswerte stellte sich dieses Problem wegen der Vielzahl der Bieter jedoch nicht. Grundlage der Ausschreibung ist das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), welches über die Internetadresse http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg heruntergeladen werden kann. Aufgrund der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass alle eingereichten Angebote als gleichwertig und wirtschaftlich zu bewerten sind. Bei Eingang von mehr als 4 Bewerbern erfolgt die Bieterauswahl daher in einem weiteren Losverfahren unter Beteiligung aller zuschlagsfähigen Angebote.
Los 2
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2018 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2019 regelt. Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Losen nach Schulen aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los - auf der Basis des Endpreises gem. § 7 Absatz 3 BuchPrG mindestens 50 001,00 EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch 2 genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal ein Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu vier Bieter je Schuljahr vergeben. Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von fünf Bietern, sondern an bis zu vier Bieter erfolgen. Geben weniger als vier Bieter ein Angebot ab, erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleich behandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird. Aufgrund bekannter Erfahrungswerte stellte sich dieses Problem wegen der Vielzahl der Bieter jedoch nicht. Grundlage der Ausschreibung ist das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), welches über die Internetadresse http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg heruntergeladen werden kann. Aufgrund der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass alle eingereichten Angebote als gleichwertig und wirtschaftlich zu bewerten sind. Bei Eingang von mehr als 4 Bewerbern erfolgt die Bieterauswahl daher in einem weiteren Losverfahren unter Beteiligung aller zuschlagsfähigen Angebote.
Los 3
Los 4