Number: 13561094
Country: Germany
Source: TED
Gebäudeinnenreinigung in 8 städtischen Objekten
Gebäudeinnenreinigung in 8 städtischen Objekten aufgeteilt in Lose.
Ab 1.4.2019 bis 31.3.2022 + ggf. Verlängerung.
Objekte 22, 64 und 95
Stadt Hildesheim diverse Objekte im Stadtgebiet Hildesheim gem. Vergabeunterlagen
– Reinigung in Grundschule Sorsum, Obj. 22 (ca. 2 325 m2 Reinigungsfläche und ca. 326 278 m2 Jahresreinigungsfläche),
– Verwaltungsgebäude Judenstraße, Obj. 64 (ca. 882,49 m2 Reinigungsfläche und ca. 64 421 m2 Jahresreinigunsgfläche),
– und Ortsgemeinschaftshaus Sorsum, Obj. 95 (ca. 177 m2 Reinigungsfläche und ca. 9 235 m2 Jahresreinigungsfläche).
Objekte 17 und 34
Reinigung in Grundschule Auf der Höhe, Obj.17 (ca. 2 534 m2 Reinigungsfläche und ca. 338 046 m2 Jahresreinigungsfläche) und Sporthalle Schillstraße, Obj. 34 (ca. 958 m2 Reinigungsfläche und ca. 139 501 m2 Jahresreinigungsfläche).
Objekte 71, 73 und 92
Reinigung in Jugendtreff „Klemmbutze", Obj. 71 (ca. 333 m2 Reinigungsfläche und ca. 78 549 m2 Jahresreinigungsfläche), Kindertagestätte Körnerstraße, Obj. 73 (ca. 1 111 m2 Reinigungsfläche und ca. 236 759 m2 Jahresreinigungsfläche) und
Südfriedhof, Obj. 92 (ca. 1 032 m2 Reinigungsfläche und ca. 221 114 m2Jahresreinigungsfläche).
Objekte 22, 64, 95
Objekte 17, 34
Objekte 71, 73, 92
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Zur wirksamen Angebotsabgabe ist es daher ausreichend, aber auch zwingend erforderlich, an der im Bietertool benannten Stelle einmalig den Namen der natürlichen Person anzugeben, welche die Erklärung (das Angebot, die Eigenerklärung o. ä.) abgibt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPYKEH
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.