Number: 12336351
Country: Germany
Source: TED
Hochwasserschutzmaßnahmen Kaufbeuren, OT Oberbeuren, BA I-BA III; Objektplanungen, Tragwerksplanungen, Umsetzung Gewässerentwicklungskonzept, Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ (HWS-Konzept) für den Ortsteil Oberbeuren umzusetzen. Ein ausgearbeitetes Gewässerentwicklungskonzept (GEK) liegt vor.
Im Rahmen einer durchgeführten Machbarkeitsstudie, die bereits die LPH 1 und Teilleistungen der LPH 2 abbildet, wurden die wesentl. Einzelmaßnahmen bereits untersucht und festgelegt.
Im BA I soll ein Hochwasserrückhaltebecken (=HRB) für den Grundbach errichtet werden, im BA II ein HRB für den Weidachgraben und im BA III sollen die Bachverrohrungen des Grund- und Zeisenbachs ausgebaut werden.
Bei den beiden HRB sind auch naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Im Leistungsumfang sind auch sonstige Maßnahmen, wie Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau Siedlung Landgraben, Ausbau Trockenbecken beinhaltet.
Ebenfalls enthalten ist die Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes (=GEK).
Geschätzte Baukosten BA I bis BA III ca.: 3 750 000 EUR
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, Umsetzung Gewässerentwicklungskonzept und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen gem. HOAI 2013 § 41 ff mit Anl.12 LPH 2 teilweise und LPH 3 bis 9, §51 ff mit Anl.14 LPH 1-6, §55 mit Anl.15 LPH 1-9, §26/§31 LPH 1-4 und §39/§40 LPH 3 und 5-9, bei stufenweiser und objektweiser Beauftragung, für die Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Oberbeuren im Rahmen des Gewässerausbaus durch ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ (HWS-Konzept).
Ggf. werden auch versch. besondere Leistungen beauftragt werden, z. B.:
— Entwurfs-/Bestandsvermessung vor/nach Bau,
— Bewehrungsabnahmen Bauwerke u. Schutzmauern,
— Überwachen d. Mängelbeseitigung innerhalb Verjähr.fristen,
— Abstecken von Hauptachsen,
— örtli. Bauüberwachungen gem. Anl.12 zu § 43 HOAI,
— Prüfen u. Werten von Nebenangeboten
— Kostenkontrolle-Kostenfortschreibungen zu BA I-III und gegliederten Einzelobjekten
— Skopingtermien, Teilnahme an Vorstellungsterminen Stadtrat, Bürgerversammlungen,
— Objektübergreifende Leistungen-Beratungsleistungen: geotechnischer Bericht HOAI 2013 Anl. 1-1.3 Geotechnik-Grundleistungen
— div. besondere Leistungen zum geotechn. Bericht und zum Umwelt-/Natur- u. Artenschutz
Aufgabenbeschreibung:
Die historisch bedingte Mündung des Grund- u. Zeisenbachs beim Eintritt in den OT Oberbeuren in Form von Bachverrohrungen wurde bereits Anfang der 80-er J. vom Wasserwirtschaftsamt untersucht und für nicht ausreichend leistungsfähig beschrieben zur schadlosen Abführung größerer Hochwässer. Berechnungen haben dies bestätigt und untermauern den Handlungsbedarf. Die in einer Machbarkeitsstudie ermittelten geplanten Maßnahmen und die Förderfähigkeit sind von der Stadt Kaufbeuren mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Die fachliche Stellungnahme zur Freigabe der weiteren Verfahrensschritte seitens des WWA wurde erteilt. Derzeit beginnen Grunderwerbsverhandlungen mit betroffenen Grundstückseigentümern.
Die geplanten Maßnahmen stellen sich wie folgt dar:
Hochwasserschutzmaßnahmen in 3 BA, einschließl. der erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und sonstiger Maßnahmen (Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau an der Siedlung Landgraben, Ausbau Trockenbecken):
BA I: Hochwasserrückhaltebecken (=HRB) für den Grundbach – Grundleistungen
BA II: HRB für den Weidachgraben – Grundleistungen
BA III: Ausbau Bachverrohrungen des Grund- und Zeisenbachs, Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau Siedlung Landgraben, Ausbau Trockenbecken, Umsetzen Gewässerentwicklungskonzept und naturschutzfchliche Ausgleichsmaßnahmen – Grundleistungen
Die Maßnahmen aufgrund des ökologischen Gewässerentwicklungskonzeptes („integrale Pflichtmaßnahmen an Gewässern“) erfolgen in BA III mit der Zielsetzung der Verbesserung der Gewässergüte und einer verbesserten Ökologie im zu überplanenden Bereich.
Ein Ing.büro hat bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die bereits die LPH 1 und Teilleistungen der LPH 2 abbildet, und Grundlage ist für die weiteren Planungen.
Sollte der Fall eintreten, dass dieses sog. „vorbefasste Büro“ sich bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und objektweise Beauftragung mit drei Bauabschnitten:
BA I: HRB Grundbach
Objekt 1:
§ 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 – Objektplanung Dammbauwerk mit Auslaufbauwerk und Ökoschlucht
Stufe 1: teilweise LPH 2
Stufe 2: LPH 3-4
Stufe 3: LPH 5-7
Stufe 4: LPH 8-9
Objekt 1.1:
§ 51ff HOAI 2013 mit Anl. 14 – Tragwerksplanung Ökoschlucht mit Auslaufbauwerk
Stufe 1: LPH 1-2
Stufe 3: LPH 5-6
Objekt 1.2:
§ 55ff HOAI 2013 mit Anl. 15 – Techn. Ausrüstung Auslaufbauwerk
Ggf. als sep. Objekt:
Beratungsleistungen nach HOAI 2013 Anlage 1-1.3
Geotechnik, Grundleistungen Geotechnischer Bericht Dammbauwerk
BA II: HRB Weidachgraben
Objekt 2:
§ 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 – Objektplanung Dammbauwerk mit Auslaufbauwerk
Objekt 2.1:
§ 51ff HOAI 2013 mit Anl. 14 – Tragwerksplanung Auslaufbauwerk
Objekt 2.2:
BA III: Ausbau Bachverrohrung Grund- und Zeisenbach, Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau Siedlg. Landgraben, Ausbau Trockenbecken, Umsetzen GEK und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen
Objekt 3:
§ 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 – Objektplanung Ausbau Bachverrohrungen
Objekt 3.1:
§ 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 – Objektplanung Schutzmauern Gesamt
Objekt 3.2:
§ 51ff HOAI 2013 mit Anl. 14 – Tragwerksplanung Schutzmauern Gesamt
Geotechnik, Grundleistungen Geotechnischer Bericht Schutzmauern
Objekt 3.3:
§ 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 – Gewässerausbau Siedlung Landgraben inkl. Durchlass
Objekt 3.4:
§ 41ff HOAI 2013 mit Anl. 12 - Objektplanung Ausbau Trockenbecken
Objekt 3.5:
§ 26/§31 HOAI 2013 Flächenplanung-Landschaftsplanung-Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Flächenermittlung LBP mit ca. 50 m Umring um Maßnahmen ca. 26ha
Objekt 3.6:
§ 39/§40 HOAI 2013 mit Anl. 11 – Objektplanung-Freianlagen
10 % Ökologische Maßnahmen aus dem GEK
Stufe 1: 50 % aus LPH 3
Stufe 2: LPH 5-7
Stufe 3: LPH 8-9
Zunächst wird für den BA I, Objekt 1, die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen, Objekte und Bauabschnitte besteht nicht.
Die bereits vorhandene Machbarkeitsstudie eines Ingenieurbüros bildet die Grundlage der weiteren Bearbeitung.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzung zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).