Number: 11822997
Country: Germany
Source: TED
WLAN-Komponenten 2018
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von WLAN-Komponenten mittels Rahmenvereinbarung mit sechs (6) Wirtschaftsteilnehmern.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1) Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
2) Verkauf und Lieferung von WLAN-Komponenten inklusive Zubehör;
3) Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u. a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Stö-rungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Düsseldorf, Mülheim, Hamburg, Frankfurt a.M.
Alle Kapitel- und Anlagenverweise Beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)! Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von WLAN-Komponenten mittels Rahmenvereinbarung mit 6 Wirtschaftsteilnehmern. Als WLAN-Komponenten werden im Rahmen dieser Ausschreibung WLAN Controller und WLAN Access Points verstanden, die bei den Bedarfsträgern des Auftraggebers zum Aufbau einer Netzwerk-Infrastruktur genutzt werden. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss vom künftigen Auftragnehmer angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und vom Auftragnehmer anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgende Netzwerk-Geräteklassen charakterisieren:
— Geräteklasse 1: Small WLAN Controller, Medium WLAN Controller, Large WLAN Controller;
— Geräteklasse 2: Indoor Access Point Office, Indoor Access Point High Density, Outdoor Access Point mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Switches, Router) ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt wird, die parallel zu der vorliegenden in den Wettbewerb gestellt wird. Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von SAN-Switches, die ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind jedoch neben der Lieferung von WLAN-Komponenten auch Serviceleistungen sowie die Beschaffung von WLAN-Komponenten-Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die WLAN-Komponenten und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen - soweit eine Individualisierung (z.B. Module bei modularen WLAN-Controllern) technisch möglich ist -, auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jede angebotene WLAN-Komponente auch Serviceleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
2) Verkauf und Lieferung von WLAN-Komponenten inklusive Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment. Im Online-Shop muss für jede WLAN-Komponente standardmäßig der „Kauf ohne Service“ (aber mit der gesetzlichen Gewährleistung) vorausgewählt sein. Zu den WLAN-Komponenten müssen zudem optional eine 12 Monate Vor-Ort-Garantie und eine 36 Monate Vor-Ort-Garantie auswählbar sein. Optional ist eine Verlängerung der Laufzeit auf 60 Monate anzubieten (vgl. dazu Kapitel 2.7.2). Die Preise für WLAN-Komponenten und deren Zubehör müssen sich dabei an den Marktpreisen orientieren.
Angebote können elektronisch (siehe Kapitel 1.10.1 der VU) oder konventionell in Papierform (siehe Kapitel 1.10.2 der VU) abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig!
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).