Number: 11627503
Country: Germany
Source: TED
Europäisches Patentamt – Sanierung des Dienstgebäudes – Rohbauarbeiten
Europäisches Patentamt ~ Sanierung des Dienstgebäudes
Erweiterte Rohbauarbeiten, Bauteil Z
Gitschiner Str. 97-103
10969 Berlin
Für die o. g. Baumaßnahme werden im Zuge der Ausschreibung die folgenden Leistungen erforderlich:
— Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
Abbruch Putz – (ca. 1 450 m2)
Abbruch PAK-haltige Putz-/Mörtelschicht (ca. 530 m2)
Fugen auskratzen bzw. Fugen mechanisch entfernen (ca. 3 240 m2)
Abbruch Bodenaufbau – (ca. 565 m2)
Aussparung und Kernbohrungen herstellen (ca. 160 St.)
— Erd- und Abdichtungsarbeiten
Aushub + Verfüllen Baugrube/-gräben – (ca. 384 m3)
Gründungssohle verdichten – (ca. 1 065 m3)
Vertikalabdichtung – innen und außen – (ca. 400 m2)
Horizontalsperre im Säge- bzw. Injektionsverfahren – (ca. 900 m)
— Beton- und Stahlbeton
Bodenplatte aus Ortbeton unbewehrt C25/30 – (ca. 565 m2)
Bodenplatte aus WU-Beton C30/37 – (ca. 130 m3)
Wandaufkantung aus WU-Beton C30/37 – (ca. 125 m3)
Betonstabstahl B500 alle Durchmesser – (ca. 55 t)
— Sonstige Arbeiten
Aufmauerung neues Mauerwerk – (ca. 295 m2)
Reparaturmauerwerk
Öffnungen/Aussparungen/Kernbohrungen schließen (ca. 140 St.)
Sanierputz (ca. 2 650 m2)
Estrich auf Dämmschicht (ca. 565 m2)
Estrich auf Trennschicht (ca. 285 m2)
Wertungskriterien beim Hauptangebot:
— Wirtschaftlichkeit:
Preis (Bewertung mit max. 100 Punkten und Wichtung von 90 %)
Rang 1: Bestbieter = 100 Punkte
Rang 1 bis n: 100 Punkte abzüglich % der Abweichung des Angebotes auf den Bestbieter
— Technische Bewertung von Unterlagen (Bewertung mit max. 100 Punkten und Wichtung von 10 %)
Einhaltung Gesamtfrist (max. 30 Punkte)
Kürzeste Ausführungsfrist (max. 35 Punkte)
Rang 1: Bestbieter = 35 Punkte
Rang 1 bis n: 35 Punkte abzüglich % der Abweichung des Angebotes auf den Bestbieter
Plausibilität der Angaben (max. 35 Punkte) - Auflistung der Kriterien in Ausschreibungsunterlage enthalten
Ausführungsfristen:
Beginn: 12/2018, Ende: 06/2019
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 28.9.2018
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu
Entnehmen“.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Ab dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel: +49 228/9499-0, Fax: +49 228/9499-163.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.