Number: 11412550
Country: Germany
Source: TED
E51-Neubau Käthe-Beutler-Haus BIH Campus Buch – KBH -2018-54 / VE4.04 Lüftung
Das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in Berlin-Buch plant für das Berlin Institute of Health (BIH) den Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes in Berlin-Buch.
Im Zuge des Neubaus eines Forschungs- und Laborgebäudes für das Berlin Institute of Health (BIH) ist die Ausführung von Lüftungsanlagen Gegenstand dieser Ausschreibung. siehe auch II.2.4.
Robert-Rössle-Str.10
13125 Berlin
Campus Berlin-Buch
Enthalten sind folgende wesentlichen Leistungen:
— Teilklimaanlage mit Luftvolumenstrom von 53 000 m3/h (Zuluft) und 51 600 m3/h (Abluft), mit WRG als KVS,
— Dezentrale Dampfbefeuchter: Dampfleistung 30 kg/h,
— 8 Lüftungsanlagen und Ventilatoren mit Luftvolumenstrom von ab 200 m3/h bis 3 550 m3/h,
— ca. 100 Brandschutzklappen, ab DN 100 bis 1 300 x 800 mm,
— ca. 80 Volumenstromreglern ab DN 100 bis 850 x 250 mm, 80 % davon als autarkes Laborreglungssystem,
— ca. 3 000 m2 verz. Stahlblechkanäle,
— ca. 1 800 m Wickelfalzrohr DN 80 bis 355,
— ca. 300 m PPS-Leitungen DN 75 bis 250,
— ca. 180 Stück Decken-Drallluftauslässe.
Termine:
Voraussichtliche Beauftragung: 15.11.2018;
Erstellung Montageplanung 36 Werktage n. Beauftragung;
Prüfung und Freigabe Montageplanung 12 Werkstage n. Vorlage Montageplanung; Bestellzeiten für RLT-Anlagen 84 Werkstage n. Freigabe Montageplanung; Rohinstallation EG-2.OG, inkl. Schächte 126 Werkstage n. Dichtschließung Rohbau;
Rohinstallation UG und Dachzentrale, inkl. Schächte 150 Werkstage n. Dichtschließung Rohbau; Lieferung und Aufstellung RLT-Anlagen 24 Werkstage n. 12 Wochen nach Bestellung; Feininstallation 84 Werkstage n. Fertigstellung Rohinstallation;
Einregulierungen, Inbetriebnahmen, Wirkprinzipprüfungen 84 Werkstage n. Fertigstellung Feininstallation; Gesamtfertigstellung / Übergabe an den Nutzer voraussichtlich 28.7.2020.
Siehe II.2.4) Termine
E51-Neubau Käthe-Beutler-Haus BIH Campus Buch – KBH -2018- 24 / VE3.05 Dachabdichtungs-und Klemnerarbeiten
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB(3)1. – 4. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§160 Abs. 3 Satz 1-4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.