Number: 11171902
Country: Germany
Source: TED
Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar – Los 10 – Rohbauarbeiten
Die Maßnahmen im Los 10 – Rohbauarbeiten – für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses beinhalten Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen am Natursteinmauerwerk, Ziegelmauerwerk und Betonarbeiten sowie Abdichtungs-, Abstützungs-, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen. Sie erstrecken sich in kleinteiliger und abschnittsweiser Ausführung über zahlreiche Bereiche aller Geschosse der Innenräume des ca. 18 900 m2 großen Stadtschlosses.
Die für die Arbeiten erforderlichen fundierten denkmalpflegerischen Erfahrungen müssen nachgewiesen werden. Restauratorische und Archäologische Begleitmaßnahmen müssen in die Abläufe integriert werden.
Burgplatz 4
99423 Weimar
Grobmengen:
1 psch Baustelleneinrichtung
500 m2 Schutz Außenwände vor Beschädigungen
500 m2 Schutz Innenwände vor Beschädigungen
500 m2 Staubschutzwände herstellen, räumen
1000 m2 Schutz Böden
100 St. Türen und Treppen Ausbauen und Abbrechen
400 m2 Putz abbrechen
650 m2 Innenwände Abbrechen
600 m2 Decken abbrechen
400 m2 Fußböden abbrechen
80 St. Kernbohrungen
140 St. Durchbrüche bis 400 x 400
10 St. Hauseinführungen bis 430 x 220/640 x 430/850 x 220/1 060 x 220/850 x 430
200 m2 Abdichtung Vertikal
15 St. Hauseinführungen eindichten
1400 m2 Horizontalabdichtung
40 St. Arbeitsbühnen fahrbar aufstellen, vorhalten, umsetzen, abbauen
3 600 m3 Raumgerüst aufstellen, vorhalten, umsetzen, abbauen
230 m3 Einrüstung Aufzugs- und Steigschächte
100 St. Hohlräume auf Myzeldurchwachsung untersuchen
200 m2 Fugen auskratzen, abkehren
250 m2 Bohrlochdrucktränkverfahren Schwammbekämpfung
200 m2 Schwammsperrmittel
20 m2 Stahlbetonhohldielen
6 m2 Ziegel-Handmontagedecke
305 m2 Stahlbetonbodenplatte
20 m2 Stahlbetondeckenplatte in 6 Teilstücken
50 m2 OSB/4-Platte
180 m2 Mauerwerkswand, b = 11,5 cm
170 m2 Mauerwerkswand, b = 17,5 cm
150 m2 Mauerwerkswand, b = 24 cm
50 m2 Mauerwerkswand, b = 36,5 cm
100 m2 Mauerwerkswand, b = 49 cm
22 lfdm Mauerwerkspfeiler d/b = 24/365 cm
7 St. Ziegelflachsturz, b = 11,5 cm L = 1,50
2 St. Ziegelflachsturz, b = 11,5 cm L = 2,25
40 St. Stahlstürze HEA 140 bis L = 2,30 m
24 m Ertüchtigung Mauerkrone b= bis 0,50 m
250 m2 Nachverfugen, Ausbessern Mauerwerk Gewölbe
10 St. Mauerwerksauflager für Stahlprofilträger
5 m3 Mauerwerksinjektion Bogeninstandsetzung
290 St. Nadelanker Gewi M8, rostfreier Stahl 1.4401, L = 40 cm,
14 m Fugenschnur SG 300 N
18 m Verzahnung neues Mauerwerk mit Bestandsmauerwerk
3,25 t Stabstahl Ortbeton B 500A
0,2 t Mattenstahl Ortbeton B 500A
0,03 t Abstandhalter Ortbeton B 500A
1 psch Baustelleneinrichtung für Mikropfähle
10 St. Mikropfahl mit Ø 15 cm mit GEWI® - Pfahl B500B Ø 40 mm L 11,50 m
10 St. Verrohrte Bohrung im Bereich der Auffüllung L 4,50 m
5 St. Kernbohrung durch Gewölbe Ø 20 cm L = 60 cm
2 St. Kernbohrung durch Bestandsfundament Ø 30 cm L = 1,0 m
14 St. Auflagertaschen in Bestandswand b/h/t = 20/20/25 cm
Diverse Abstützungsmaßnahmen zur Montage
5 St. Gewindestange M20
10 St. Bohrung waagerecht durch Wand Ø 40 mm L = 1,60 m incl. Verschließen
12 St. Stahlstützen HEA160 S235 L = 6 m
150 lfdm Abbund Temporäre Abstützung (Deckenbereiche)
2 St. Sicherungstraverse U140 S 235 L = 4,0 m
4 St. Variable Steifen IPE140 S235 L = 2,1 m
22 St. Elastomerlager bi-Trapezlager t = 10 mm b/l = 200 x 200 mm
50 St. Dübel Hilti HIT-V M12 mit Hilti HIT-HY 170
20 St. Sondierbohrung als Spiralbohrung ≥ Ø 28 mm
30 St. Kernbohrung als Sondierbohrung trocken ≥ Ø 60 mm, Kerngewinn L = 3,0 m
20 St. Probewürfel Beton herstellen für Druckfestigkeitsprüfung
10 St. Probewürfel Schaummörtel herstellen
20 St. Auszugsversuche an Nadelankern Ø8/10/12/14/ 16 mm
10 St. Dynamischer Lastplattendruckversuch
165 m2 Beton C16/20 Verbundbeton auf anstehendem Travertin; XC0, WF, h = 5 - 15 cm
165 m2 Leichtbeton C16/20 Verbundbeton auf anstehendem Travertin; XC0, WF, h = 5 - 15 cm
350 m2 Gebundene mineralische Schüttung, selbstverdichtend Druckfestigkeit ≥0,4 N/mm2
185 m2 Gebundene mineralische Schüttung mit Leichtzuschlagstoffen, Druckfestigkeit ≥0,45 N/mm2
35 m2 Schwalbenschwanzplatten verzinkt, Spannweite 1,50 m
35 m2 Beton C20/25;XC2, WF h = 7 cm; 135 kg Mattenstahl B500A über Schwalbenschwanzplatten
360 kg Profilstahl feuerverzinkt, HEA120 in Einzellängen bis 2,0 m
56 m2 Beton C25/30, XC2, WF, b/h = 200/30 cm; Einbau in Teilabschnitten
1,8 t Betonstahl B500A; Rundstahl Ø 8/10/12/ 14/16 mm
14 St. verzahnter Anschluss an Arbeitsfuge Betonbauteile L = 2,0 m
200 St. Bewehrungs- Schraubanschluss, HBS – 05 – SDU 12 -400 / 240 Ø 12 mm
440 m Abdichten von Rissen Naturstein- und Ziegelmauerwerk, Rissbreite: ca. 5-80 mm,
400 m Injektions- und Entlüftungsröhrchen einbauen
5,7 t mineralischer Verpressmörtel
Usw.
Verkürzung der Angebotsfrist nach Vorinformation – besondere Dringlichkeit
Mauerwerksanierung und -sicherungsarbeiten/ Zimmerarbeiten
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A verlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl. 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link von einer Vergabeplattform der Klassik Stiftung heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen müssen.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU Abs. 3 VOB/A endet am 11.7.2018/8.00 Uhr.
Anfragen sind nur schriftlich per E-Mail über den E-Mail-Kontakt des Auftraggebers [email protected] an diesen zu richten.
Die Beantwortung etwaiger Bieteranfragen finden die Bieter unter dem genannte Link im Ordner „Rückfragenbeantwortung“. Wir weisen darauf hin, dass eine Nichtbeachtung der eingestellten Bieterinformationen/Rückfragenbeantwortung zum Ausschluss führen kann.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 GWB).