Number: 10462226
Country: Germany
Source: TED
18 E 049 – Abbruch- und Rückbauarbeiten DIN 18459
Rückbau eines 3-geschossigen Gebäudes (aktuelle Nutzung: Schule), ca. 1 100 m2 BGF/Geschoss und
Rückbau und kompletter Abbruch eines 2-geschossigen Gebäudes ca. 140 m2/ Geschoss (aktuelle Nutzung: Verbindungsbau Grundschule/Schule in Betrieb)
Klenzestraße
93051 Regensburg
Spezifische Baustelleneinrichtung für Rückbauarbeiten nach TGRS 521 und TGRS 519
2 100 m2 Fassadengerüst für die Rückbauarbeiten
1 400 m2 Flachdächer rückbauen bis Rohdecke, einschl. Dachbauten, Dämmung und Bitumenschichten nach TGRS 521, Holzschalung und -unterkonstruktionen.
1 300 m2 Aluminiumwellen und asbesthaltige Fasserzementplatte als Dachdeckung rückbauen
1 160 m2 Fassade mit großformatigen asbesthaltigen Platten nach TGRS 519 und
Dämmung (Glaswolle) nach TGRS 521 ausbauen
120 St. großformatige Fensterelemente mit PCB-Fugendichtung, einschl. Sonnenschutz und Fensterbänke ausbauen
50 m2 Teilabbruch von Fassadenfertigteile
3 300 m2 Unterdecken in unterschiedlicher Ausführung ausbauen (Alu, Holz, Gipskarton)
420 m2 Dämmung auf Alu-Decken (Glasswolle) nach TGRS 521 rückbauen
550 m2 Akustikdämmplatten KMF nach TGRS 519 rückbauen
3 300 m2 Fußbodenaufbauten in unterschiedlichen Ausführungen, (Linoleum, Bodenkeramik, teilweise mit asbesthaltigen Leichtbaufasserplatten), einschl Bestandsestriche und Dämmschichten rückbauen
Demontage von Türen, Zargen, und anderen Bauelemente bis zum Rohbaustand
(BGF ca 3 300 m2)
500 m2 Putz, Beschichtungen an Bestandswänden abschlagen
2 000 m2 nicht tragende MW-Wände abbrechen
120 m3 Stahlbetonbauteile (Decken, Wände, Bodenplatte) abbrechen
Komplette Demontage der ELT-, ELA-, Sanitär, Lüftung und Heizungsanlagen (Heizkörper) (BGF ca 3 300 m2)
Fachgerechte Entsorgung der obergenannten Elemente
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Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).